Haftungsausschluss

Nachfolgend das Formular für den Haftungsauschluss.

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TEILNAHMEBEDINGUNGEN EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG UND HAFTUNGSVERZICHT

für den Brazzeltag im Technik Museum Speyer am 11. und 12. Mai 2024, im Folgenden „Veranstaltung“ genannt.

Als Teilnehmer bestätige ich mit meiner Unterschrift, dass mir folgende Umstände bekannt sind und akzeptiere die nachfolgenden Bestimmungen:

Beim Brazzeltag handelt es sich um Schaufahrten auf einer Rundstrecke, die während der Veranstaltung für den öffentlichen Verkehr gesperrt ist. Die Veranstaltung dient nicht der Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten. Ein Wettbewerb der Teilnehmer findet nicht statt. Jede Art von Zeitmessungen und riskante Überholmanöver sind nicht gestattet. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich für den Straßenverkehr zugelassene Fahrzeuge, sowie Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen, Überführungskennzeichen oder Händlerkennzeichen (d.h. Kfz an denen eine sogenannte „rote Nummer“ angebracht ist) und die dadurch geltenden Versicherungsschutz besitzen. Eine entsprechende Zulassung oder Bestätigung ist bei der Veranstaltung mitzuführen und auf Anforderung des Veranstalters nachzuweisen.

Mir ist bekannt, dass ich den Anweisungen des Streckenmeisters und dem Personal des Veranstalters unbedingt Folge zu leisten habe. Bei Zuwiderhandlung ist der Veranstalter berechtigt, Teilnehmer von der weiteren Veranstaltung auszuschließen. Jeder Fahrer und Beifahrer ist für seine Personen- und Sachversicherung selbst verantwortlich. Für alle Fahrer und Beifahrer besteht die Pflicht zum Tragen von Schutzkleidung. Für Fahrer und Beifahrer von Zweirädern besteht Helmpflicht.

Mir ist bekannt, dass ich im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung und den damit zusammenhängenden Aktivitäten die grundsätzliche Verantwortung für meine persönlichen Gegenstände trage.

Mir ist bekannt, dass die Teilnahme an der Veranstaltung trotz Aufsicht und Einweisung Gefahren in sich birgt. Ich nehme deshalb die Einrichtung, in der die Veranstaltung stattfindet, auf besonderen Gefahren bzw. deren Tauglichkeit hin in Augenschein. Auf festgestellte Gefahren oder Sicherheitsrisiken weise ich den Veranstalter unverzüglich hin.

Weiterhin versichere ich, dass ich mich in einem den Anforderungen der Veranstaltung entsprechenden, ausreichenden gesundheitlichen Zustand befinde.

Die Bewachung der Fahrzeuge durch den Veranstalter oder Dritte wird nicht vereinbart.

Der Brazzelparcours sowie die Brazzelarena sind für ALLE ab 20:00 Uhr gesperrt. Der Brazzelparcours wird um 20:00 Uhr geschlossen, somit ist ein Befahren aus sicherheitstechnischen Gründen nicht mehr erlaubt.

HAFTUNGSVERZICHT

Mir ist bewusst, dass die Teilnahme an der Veranstaltung Risiken in sich birgt und Gefahren für Leib oder Leben, die eingesetzten Fahrzeuge und Vermögenswerte mit sich bringt. Dies vorausgesetzt, erkläre ich:

Der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Verrichtungs-/Erfüllungsgehilfen haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie in den unten genannten Fällen.

Von der vorstehenden Haftungsbeschränkung unberührt bleibt die Haftung des Veranstalters für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut und vertrauen darf (dies sind die Einrichtung, die Kontrolle und der Betrieb des Geländes nach einem Maßstab, der für die jeweilige Geländeart durchschnittlich und mit Einsatz zumutbarer Mittel zu erwarten ist; die vertragsgemäße Erbringung der vereinbarten Zusatz- und Sonderleistungen und die vertragsgemäße Beauftragung etwaiger Dienstleister). Bei einfach fahrlässiger Verletzung dieser vertragswesentlichen Pflichten ist die Haftung des Veranstalters auf den nach der Art des Vertrages vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Der Teilnehmer hat jedoch jederzeit bis zur Entstehung des Schadens die Möglichkeit, diese Begrenzung im Wege einer Gefährdungsanzeige oder Wertdeklaration mindestens in Textform (also z. B. per E-Mail) gegenüber dem Veranstalter entsprechend zu erhöhen.

Der Veranstalter haftet entsprechend den vorstehenden Haftungsbeschränkungen nicht für verloren gegangene oder beschädigte Sachen.

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für die Haftung des Veranstalters für seine Organe, Mitarbeiter und Verrichtungs-/Erfüllungsgehilfen sowie die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Verrichtungs-/Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

Ich befreie den Veranstalter der Veranstaltung dessen gesetzliche Vertreter sowie dessen Verrichtungs-/Erfüllungsgehilfen von jeglicher Haftung gegenüber Dritten und stelle den genannten Personenkreis von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, soweit diese Dritten durch mich zu vertretende Schäden erleiden. Dies gilt auch für die Kosten der entsprechenden Rechtsabwehr.

Soweit ich als Erziehungsberechtigter eines minderjährigen Teilnehmers für diesen unterschreibe, versichere ich, dass der weitere Erziehungsberechtigte – soweit er nicht selbst unterschreibt – Kenntnis von dieser Erklärung hat, mit deren Inhalt einverstanden ist und den Unterzeichner zur Abgabe der Erklärung auch für den weiteren Erziehungsberechtigten bevollmächtigt hat.

MEDIENBERICHTERSTATTUNG

Ich willige für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien in die unentgeltliche Verwendung meines Bildes und meiner Stimme, für Fotografien, Live-übertragungen, Sendungen und/der Aufzeichnungen von Bild und Ton, die vom Veranstalter oder dessen Beauftragten für zum Beispiel Öffentlichkeitsarbeit, Berichterstattung, Werbemaßnahmen oder aus Sicherheitsgründen im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, ein. Ich übertrage hiermit das insoweit uneingeschränkte Nutzungsrecht auf den Veranstalter.

Bitte beachten Sie auch unsere Datenschutzerklärung, die Sie unter www.technik-museum.de/datenschutz einsehen können.

VERZICHTSERKLÄRUNG DES FAHRZEUGEIGENTÜMERS

(Nur erforderlich, wenn Teilnehmer und Fahrer nicht Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges sind - siehe vorstehende Angaben)

Ich bin mit der Beteiligung des oben näher bezeichneten Fahrzeuges an der Veranstaltung (Qualifikation, Warm-up, Übungs- und Besichtigungsfahrten) einverstanden und erkläre den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden am Fahrzeug oder dessen Zubehör, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, es sei denn, der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter, seine Verrichtungs-/Erfüllungsgehilfen, ein Teilnehmer, ein Eigentümer/Halter/Führer eines anderen Fahrzeugs oder einer der eingesetzten haupt- oder ehrenamtlichen Helfern haben den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten oder vertragswesentliche Pflichten verletzt. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Eigentümer regelmäßig vertraut und vertrauen darf (dies sind die Einrichtung, die Kontrolle und der Betrieb des Geländes nach einem Maßstab, der für die jeweilige Geländeart durchschnittlich und mit Einsatz zumutbarer Mittel zu erwarten ist; die vertragsgemäße Erbringung der vereinbarten Zusatz- und Sonderleistungen und die vertragsgemäße Beauftragung etwaiger Dienstleister). Bei einfach fahrlässiger Verletzung dieser vertragswesentlichen Pflichten ist die Haftung des Veranstalters auf den nach der Art des Vertrages vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Der Eigentümer hat jedoch jederzeit bis zur Entstehung des Schadens die Möglichkeit, diese Begrenzung im Wege einer Gefährdungsanzeige oder Wertdeklaration mindestens in Textform (also z. B. per E-Mail) gegenüber dem Veranstalter entsprechend zu erhöhen.

Bitte beachten Sie auch unsere Datenschutzerklärung, die Sie unter www.technik-museum.de/datenschutz einsehen können.